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Zusätze |
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Die in einem "Auszug aus der Denkschrift" der Deutschen Kommission der
Preußischen Akademie der Wissenschaften von BURDACH,
ROETHE und SCHMIDT bereits im
Jahr 1903 für die Handschrifteninventarisierung formulierten und zwischen
1904 und 1940 immer wieder modifizierten Grundsätze zur Inventarisierung
verpflichteten die Mitarbeiter zu einer ebenso umfassenden wie detaillierten
Aufnahme:
Die Beschreibungen enthalten in der Regel die genaue Signatur der Handschriften,
Angaben zur Herkunft, zum Material und Zustand, zum Charakter der Schrift,
zur Blattzahl und Zählung, zum Format, zur Einrichtung, zur Ausstattung
und zum Einband sowie eine Auflistung aller Inhalte mit Blattangabe, Incipit
und Explicit. Außerdem sind Überschriften, Initialen, Marginalien,
Kolophone, Einträge, Benutzerspuren etc. nachgewiesen und häufig
sogar nachgezeichnet bzw. abgeschrieben. Kleinere Stücke bis zu ca.
20 Zeilen sind, wenn noch ungedruckt, meist ganz abgeschrieben. Bei Papierhandschriften
werden zudem in vielen Fällen die Wasserzeichen als Durchzeichnung
(in Originalgröße) geboten. Einige Beschreibungen enthalten
zudem Durchreibungen der Einbände.
Die Grundsätze zur Inventarisierung markieren den Beginn der modernen
Handschriftenkunde für die Germanistik. Sie dienten nach dem 2. Weltkrieg
als Muster für die 'Richtlinien zur Handschriftenkatalogisierung der
Deutschen Forschungsgemeinschaft' (in dieser Form zuerst veröffentlicht
in dem 1963 erschienenen Sonderheft "Zur Katalogisierung mittelalterlicher
und neuerer Handschriften" in der 'Zeitschrift für Bibliothekswesen
und Bibliographie').
Grundlegende Literatur (mit Abdruck der Fassung von 1904):
ANNE-BEATE
RIECKE: Die Inventarisierungsgrundsätze
des Handschriftenarchivs der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
und ihre Entwicklung. In: Scrinium Berolinense. Tilo Brandis zum 65. Geburtstag
/ hrsg. von Peter Jörg Becker u.a., Wiesbaden 2000, Bd. I, S. 425-435
(Beiträge aus der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz
10).