Die Protokolle der rund 5.200 Staatsministerialsitzungen von 1810/17 bis 1934/38 stellen eine "Stammquelle" zur preußischen und deutschen Politik-, Verfassungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte dar.

 

Das Staatsministerium war von 1817 bis 1934/1938 die zentrale oberste Kollegial-Behörde des preußischen Staates mit umfassenden Zuständigkeiten und Aufgaben, die in der Zeit des Kaiserreichs zunehmend die deutsche Politik und Verwaltung insgesamt betrafen. Die überlieferten Protokolle der rund 5.200 Staatsministerialsitzungen stellen eine "Stammquelle" zur preußischen und deutschen Politik-, Verfassungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturgeschichte dar. Sie sind bisher zwar für zahlreiche wissenschaftliche Monographien herangezogen, trotz ihrer herausragenden Bedeutung jedoch editorisch nur punktuell und marginal bearbeitet worden.

Die editorische Arbeit zur neueren deutschen und preußischen Geschichte gehört überhaupt zu den grundlegenden Aufgaben moderner Historiographie. Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums bilden einen einzigartigen Aktenfundus, in dem sich viele wesentliche Themen und Probleme der historischen Entwicklung seit dem frühen 19. Jahrhundert widerspiegeln. Die fast 50.000 Blatt durch mehrbändige Verzeichnisse zu erschließen heißt, der geschichtswissenschaftlichen Arbeit eine wichtige Handreichung zur Erforschung verschiedenster Gegenstandsbereiche zu bieten und die Arbeit an der preußischen Geschichte auf eine neue Grundlage stellen. Hinzuweisen bleibt auf den Olms-Verlag in Hildesheim, der die Protokolle als Mikrofiches verfilmt und damit ergänzend zu den Regesten-Bänden der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.

 

Neue Forschungsergebnisse

Die Erschließungsarbeiten führen bereits jetzt zu neuen Forschungsergebnissen. Diese liegen zum Beispiel darin, daß schon eine ganze Anzahl in der Hauptserie nicht enthaltener und zumeist bisher unbekannter oder von der Forschung weitgehend unbeachtet gebliebener Sitzungsprotokolle aus den Jahren 1818/19 sowie 1841 bis 1848 ermittelt wurden, und sogar einzelne Stücke von 1810 und 1814 inzwischen vorliegen, die für die nicht ganz geklärte Frühgeschichte des Staatsministeriums bedeutsam sind. Zweitens werden im Personenregister für sehr zahlreiche Gestalten der preußisch-deutschen Geschichte, namentlich zu Ministerialbeamten, erstmals Daten aus entlegenen Fundstellen oder Akten nachgewiesen. Drittens schließlich liegen wesentliche Materialien für eine Rekonstruktion der Arbeitsweise des Staatsministeriums und des Stellenwerts seiner Beratungen vor, da bis in die Weimarer Republik hinein die knappe Geschäftsordnung von 1817 zwar weiter galt, in der Verwaltungspraxis aber durch eine Vielzahl nicht publizierter und auch nicht zentral gesammelter Änderungen und Zusätze in entscheidenden Bereichen modifiziert worden war.

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Leiterin Referat Akademienvorhaben
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