1710
Erste wissenschaftliche Publikation der Sozietät in lateinischer Sprache und Erlaß des ersten Statuts am 3. Juni; Einteilung der Mitglieder in vier Klassen für Natur- und Geisteswissenschaften unter der Leitung von Direktoren.
1711
Feierliche Eröffnung der Sozietät am 19. Januar.
1718
Übereignung des seit dem 17. Jahrhundert bestehenden Botanischen Gartens an die Sozietät.
1723
Gründung des Collegium Medico-chirurgicum als medizinisch-naturwissenschaftliche Ausbildungsstätte und deren Verbindung mit der Sozietät.
1733
Daniel Ernst Jablonski, ein wichtiger Mitarbeiter von Leibniz bei der Gründung der Sozietät, wird deren Präsident.
1740
Friedrich II. wird König in Preußen und betreibt sofort die Reorganisation der Sozietät.
1744
Die Sozietät und die 1743 gegründete Société Littéraire de Berlin werden zur Königlichen Akademie der Wissenschaften vereinigt.
1745
Unter wechselnden Titeln beginnen die Arbeiten der Akademie in französischer Sprache zu erscheinen; darin drückt sich die Ausrichtung auf den Geist der Aufklärung in Frankreich aus.
1773
Gründung der Gesellschaft Naturforschender Freunde in Berlin als Parallelorganisation zur Académie Royale.
1783
Gründung der Mittwochsgesellschaft und der „Berlinischen Monatsschrift“ im Geiste der Berliner Aufklärung.
1786
Ewald Friedrich Graf von Hertzberg übernimmt als Kurator die Leitung der Akademie und versucht, sie insbesondere durch Zuwahlen deutscher Wissenschaftler („Deutsche Deputation“) zu reformieren.
1788
Erste deutschsprachige wissenschaftliche Publikation der Akademie, deren Fortsetzung 1804 die französischsprachigen Publikationen ablöst.
1806
Alexander von Humboldt regt die grundlegende Umgestaltung der Akademie an.
1809
Wilhelm von Humboldt wird Leiter der preußischen Unterrichtsverwaltung; er betreibt mit weiteren Wissenschaftlern die Reorganisation der Akademie und die Gründung der Berliner Universität (1810), aus deren Professorenschaft sich fortan der überwiegende Teil der Ordentlichen Akademiemitglieder rekrutiert.
1811
Die Akademie verliert das ihr bei der Gründung erteilte Kalenderprivileg und wird künftig über den Staatshaushalt finanziert, wozu seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Stiftungen kommen.
1812
Das Statut vom 24. Januar beendet die Reorganisationsperiode der Akademie, die alle wissenschaftlichen Einrichtungen außer der Bibliothek und dem Archiv an die Universität abgibt. An der Spitze der vier Klassen stehen fortan Sekretare, die die Leitung der Akademie bilden; deren Aufgabe ist die „Prüfung des Vorhandenen und weitere Forschung im Gebiet der Wissenschaft“. In Erinnerung an ihren Gründer und ihren Erneuerer begeht die Akademie künftig den Leibniztag und den Friedrichstag.
1815
Die Akademie gründet als erstes wissenschaftliches Unternehmen die Sammlung der griechischen Inschriften unter der Leitung einer Kommission. Neben dem Wirken der Mitglieder im Plenum und in den Klassen wird damit eine Hauptform der wissenschaftlichen Arbeit der Akademie inauguriert.
1825
Mit der Herausgabe von Sternkarten beginnt das erste naturwissenschaftliche Unternehmen der Akademie.
1836
Außer in ihren Abhandlungen beginnt die Akademie in monatlichen Berichten über ihre Arbeit zu informieren.
1838
Durch das Statut vom 31. März wird die Aufgabe der Akademie bestimmt: „Förderung und Erweiterung der allgemeinen Wissenschaften, ohne einen bestimmten Lehrzweck.“ Die 1827/28 vollzogene Bildung von zwei statt vier Klassen mit insgesamt vier Sekretaren wird rechtlich fixiert.
1846
Gründung der Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig anlässlich des 200. Geburtstages von Leibniz.
1881
Das Statut vom 28. März bestätigt die Aufgaben der Akademie, wie sie 1838 festgelegt worden waren; die Zielstellungen der wissenschaftlichen Unternehmen werden präzisiert.
1882
Die Akademie beginnt mit der Herausgabe ihrer Sitzungsberichte.
1891
Stiftung der Helmholtz-Medaille anläßlich des 70. Geburtstages von Hermann von Helmholtz als höchste Auszeichnung der Akademie, die 1892 erstmals verliehen wird.
1893
Die Akademien in Göttingen, Leipzig, München und Wien gründen den Verband wissenschaftlicher Körperschaften (Kartell der Akademien) zur Koordinierung wissenschaftlicher Vorhaben. Die Leitung liegt jährlich wechselnd bei einer Akademie; die Preußische Akademie tritt 1906 bei.
1899
Die Akademie ist führend an der Gründung der Internationalen Assoziation der Akademien beteiligt, die bis 1914 tätig ist und in der zuletzt 24 Akademien 31 Forschungsprojekte bearbeiten.
1901
Beginn der Verleihung der Nobelpreise für Physik, Chemie, Medizin und Literatur.
1906
Stiftung der Leibniz-Medaille der Akademie, verliehen ab 1907.
1908
Die Akademie übernimmt gemeinsam mit Göttingen die Weiterführung des Deutschen Wörterbuchs von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm.
1909
Gründung der Akademie der Wissenschaften in Heidelberg.
1911
Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., in der in der Folgezeit auch Akademiemitglieder wirken.
1919
Die Akademie ist an der Gründung der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, der späteren Deutschen Forschungsgemeinschaft, beteiligt.
1923
Die Akademie übernimmt im Auftrag der Akademien in Göttingen, Heidelberg, Leipzig, München und Wien, also des Kartells, die Weiterführung der seit 1880 erscheinenden Deutschen Literaturzeitung.
1930
In einer Denkschrift verlangt die Akademie vergeblich die „Erweiterung ihrer Tätigkeit“ durch die Gründung neuer oder die Angliederung bestehender Forschungsinstitute.
1933
Mit der Errichtung der nationalsozialistischen Herrschaft beginnt die Phase der staatlichen Einflußnahme auf die Akademie, die zum Ausscheiden der jüdischen Mitarbeiter und Mitglieder bis 1938, zur politischen Beeinflussung der Zuwahlen und zu innerakademischen Umgestaltungen führt.
1939
Das Statut vom 8. Juni ordnet die Akademie verstärkt in die nationalsozialistische Wissenschaftspolitik ein. Die Akademie, an der weiterhin zwei Klassen bestehen und die ihre wissenschaftlichen Kommissionen/Unternehmen weiterführt, wird vom Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den beiden Klassensekretaren und dem Direktor nach dem Führerprinzip geleitet. Die wöchentlichen Sitzungsberichte werden eingestellt, während die Abhandlungen bis 1944 fortgeführt werden.
1940
Umwandlung des Verbandes wissenschaftlicher Körperschaften (Kartell der Akademien) auf behördliche Anordnung in den Reichsverband der deutschen Akademien der Wissenschaften mit ständigem Vorsitz bei der Preußischen Akademie.
1945
Im März findet die letzte offizielle Zusammenkunft von Akademiemitgliedern vor dem Kriegsende und im Juni die erste nach der Kapitulation statt. Die Ämter des Präsidenten (seit 1943 vakant) und der Klassensekretare werden neu besetzt und eine vorläufige Satzung beschlossen. Die Akademie, im sowjetischen Sektor Berlins gelegen, untersteht zunächst dem Berliner Magistrat, danach der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands.
1946
Am 1. Juli – dem 300. Geburtstag von Leibniz – wird die Akademie auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland eröffnet. Aufgrund der Entnazifizierungsbestimmungen verlieren etwa ein Dutzend Wissenschaftler ihre Akademiemitgliedschaft. Die Satzung vom 31. Oktober definiert die „Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin“ – „wie der Name der bisherigen Preußischen Akademie der Wissenschaften fortan lauten wird“ – als „höchste wissenschaftliche Institution“. Als Arbeitsformen werden festgelegt: „Forschungsinstitute für bestimmte Forschungsaufgaben“, wissenschaftliche Kommissionen und Unternehmungen, „Forschungsarbeiten der ihr angehörigen Gelehrten“; mit der Angliederung von Instituten ab dem 18. Oktober beginnt der Aufbau des Forschungspotentials der Akademie, das fortlaufend vergrößert wird.
1949
Durch die sogenannte Kulturverordnung vom 31. März werden die beiden Klassen der Akademie zu sechs Klassen umgebildet; die Zahl der Akademiemitglieder wird erhöht; die Klassen werden von Sekretaren geleitet.
1949
Gründung der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz.
1950
Das auf Beschluss der Regierung der DDR als gesamtdeutsche Veranstaltung geplante Jubiläum der Akademie anlässlich des 250. Jahrestages der Gründung kann wegen der Nichtteilnahme von Wissenschaftlern aus der Bundesrepublik diese Funktion nicht erfüllen. Die Spaltung Deutschlands dokumentiert sich erstmals auf wissenschaftlichem Gebiet in dieser Form; vereinzelt treten jetzt und später westdeutsche und Westberliner Mitglieder aus der Akademie aus. In der Folgezeit finden vorrangig Zuwahlen von Wissenschaftlern aus der DDR statt, die zunehmend auch nach politischen Kriterien ausgewählt werden.
1954
Durch Beschluß des Ministerrates der DDR vom 17. Juni wird die Akademie diesem „direkt unterstellt“.
1957
Durch Beschluss des Plenums vom 16. Mai wird die Forschungsgemeinschaft der naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute der Akademie gebildet.
1963
Auf der Grundlage des Statuts vom 2. Mai wird die Arbeitsgemeinschaft der gesellschaftswissenschaftlichen Institute und Einrichtungen der Akademie gebildet.
1966
Mit der Bildung der Kommission für Akademiegeschichte und der Angliederung einer Arbeitsstelle im Jahr 1967 wird die seit 1815 praktizierte Arbeitsform Kommission/Unternehmen an der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin letztmalig realisiert.
1968
Im Zuge einer Reform der Akademie wird deren Organisation grundlegend im Sinne der Wissenschaftspolitik der DDR verändert durch die Neustrukturierung der Klassen unter der Leitung von Vorsitzenden, die Ersetzung der Forschungs- und der Arbeitsgemeinschaft durch Forschungsbereiche, die Neugliederung der Institute sowie die Auflösung der Kommissionen/Unternehmen und ihre Eingliederung in die neugeschaffenen Institute. Eine Kompatibilität der Akademie mit den Akademien der Bundesrepublik Deutschland ist dadurch endgültig nicht mehr gegeben. Das Statut vom 20. Mai 1969 definiert die Akademie in der Präambel folgerichtig als „Forschungsakademie der sozialistischen Gesellschaft“.
1970
Gründung der Rheinisch-Westfälischen (heute: Nordrhein-Westfälischen) Akademie der Wissenschaften in Düsseldorf.
1972
Am 7. Oktober erfolgt im Ergebnis der Akademiereform und als Bestandteil der Abgrenzung der DDR von der Bundesrepublik Deutschland die Umbenennung der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin in Akademie der Wissenschaften der DDR.
1973
Umbildung der Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Akademien der Wissenschaften, die in der Tradition des Akademienverbandes von 1893 steht, zur Konferenz der Akademien der Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland; Mitglieder: Göttingen, München, Heidelberg, Mainz, Düsseldorf.
1984
Das Statut vom 28. Juni definiert die Akademie in der Präambel als „Forschungsinstitution und Gemeinschaft hervorragender Gelehrter“; die Akademie „gestaltet ihre Tätigkeit auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik“. Sie ist damit auch statutenmäßig in das kommunistische System der DDR integriert.
1987
Durch Gesetz des Landes Berlin vom 23. März wird nach längeren Vorbereitungen die Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Westteil der Stadt gegründet. Die nicht in Klassen unterteilte Akademie wird am 10. Oktober eröffnet; sieben zeitlich befristete Arbeitsgruppen nehmen ihre Tätigkeit auf.
1989
Die Akademie der Wissenschaften der DDR hat etwa 400 Ordentliche, Auswärtige und Korrespondierende Mitglieder. Es bestehen elf Klassen, sieben aus den Forschungsbereichen hervorgegangene Wissenschaftsgebiete mit 57 Forschungseinrichtungen in Berlin und anderen Städten der DDR sowie fünf weitere wissenschaftliche Einrichtungen – darunter die Bibliothek und das Archiv – mit insgesamt etwa 25.000 wissenschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, medizinischen, administrativen und handwerklichen Mitarbeitern in Verwaltung, Instituten, Laboratorien, Kliniken und Werkstätten.
1990
Durch Verordnung des Ministerrates der DDR vom 27. Juni wird das Statut der Akademie von 1984 außer Kraft gesetzt. Die Akademie wird wieder zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. „Sie ist unabhängig und gestaltet ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung.“ Durch ein Gesetz des Landes Berlin vom 17. Juli wird die Akademie der Wissenschaften zu Berlin zum 31. Dezember aufgelöst, begonnene Arbeiten werden bis 1993 abgeschlossen. Der Einigungsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik vom 28. September regelt die Trennung der „Akademie der Wissenschaften der DDR als Gelehrtensozietät von den Forschungsinstituten und sonstigen Einrichtungen“. Die Entscheidung, wie die Gelehrtensozietät der Akademie der Wissenschaften der DDR fortgeführt werden soll, liegt demnach bei den Bundesländern.
1991
Nach der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat der Bundesrepublik Deutschland werden die Institute der Akademie der Wissenschaften der DDR zum 31. Dezember aufgelöst. Es erfolgt eine Neugliederung der Forschungslandschaft in den neuen Bundesländern. Langzeitvorhaben der Akademie, die zum ganz überwiegenden Teil traditionelle Unternehmungen weiterführen, werden von der Konferenz der deutschen Akademien betreut und zur Eingliederung in eine neu zu gründende Akademie vorgesehen.
1992
Durch einen seit 1990 vorbereiteten Staatsvertrag der Bundesländer Berlin und Brandenburg, der am 1. August in Kraft tritt, wird die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften) neu konstituiert. Der Senator für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin informiert die Ordentlichen, Korrespondierenden und Auswärtigen Mitglieder der Akademie der Wissenschaften der DDR über das Erlöschen ihrer Mitgliedschaft.
1993
Am 28. März findet der Festakt zur Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften statt. Der Akademie gehören 48 Gründungsmitglieder an; es beginnt die Vorbereitung der befristeten wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Am 3. Dezember wird die Akademie nach der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig als 7. Mitglied in die Konferenz der deutschen Akademien der Wissenschaften aufgenommen.
1994
Ab 1. Januar sind die nach der Evaluierung als Akademienvorhaben neugestalteten langfristigen Forschungs- und Editionsvorhaben, die von Kommissionen betreut werden, sowie die Bibliothek und das Archiv Einrichtungen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Zugleich nehmen die Interdisziplinären Arbeitsgruppen, die sich in der Akademie der Wissenschaften zu Berlin bewährt haben, entsprechend der Satzung als neue Formen akademischer Arbeit ihre Tätigkeit auf.
1995
Als weitere Publikationsreihen nach den „Jahrbüchern“ beginnen die „Berichte und Abhandlungen“ sowie die „Forschungsberichte der Interdisziplinären Arbeitsgruppen“ zu erscheinen. Nach dem Gründungspräsidenten, dem Zoologen Hubert Markl, wird der Rechtshistoriker Dieter Simon zum Präsidenten gewählt.