Historische Akademiemitglieder

Mitglieder der Vorgängerakademien der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Das Verzeichnis der Mitglieder der Vorgängerakademien umfasst erstens alle Mitglieder der 1700 als Kurfürstlich Brandenburgische Sozietät der Wissenschaften gegründeten Königlich (bis 1918) Preußischen Akademie der Wissenschaften (PAW), die 1946 zunächst in Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW) und 1972 dann in Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (AdW) umbenannt wurde. DAW und AdW setzten zwar einerseits die PAW und deren Gelehrtensozietät fort, überführten sie aber andererseits allmählich in eine Organisation neuer Art, eine umfassende Forschungseinrichtung mit zahlreichen Instituten und vielen Funktionen, wie es für die Länder des sowjetischen Machtbereichs mit zentralisierten Wissenschaftsstrukturen typisch war. Zweitens enthält dieses Verzeichnis die Mitglieder der 1987 im Westteil der Stadt entstandenen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (AWB). Diese stellte einen Neuansatz dar, der sich sowohl von der langen Tradition deutscher Akademien wie vom Ostberliner Akademiemodell grundlegend unterschied.
 

Beide Akademien überlebten die deutsche Wiedervereinigung nicht. Während die kurze Existenz der AWB durch Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses mit dem Jahr 1990 zu Ende ging, zog sich der Auflösungsprozess der AdW von 1989 bis 1992 hin. Die ihr angehörenden 59 Forschungsinstitute wurden abgespalten und nur zum Teil als neu geschaffene Institutionen weitergeführt. Den Mitgliedern der Gelehrtensozietät der AdW wurde 1992 vom Berliner Senator für Wissenschaft und Forschung mitgeteilt, dass mit der Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (vormals Preußische Akademie der Wissenschaften) die Gelehrtengesellschaft der AdW zu existieren aufgehört habe. Die 1993 ins Leben tretende Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften nahm zwar Forschungslinien, Bestände und Strukturmerkmale der alten Preußischen Akademie, der Ostberliner AdW und der Westberliner AWB in sich auf, konstituierte sich aber als Gelehrtensozietät neu. Die Mitgliedschaft in den Vorgängerakademien endete damit mit den von Politikern getroffenen Festlegungen über deren Auflösung, d. h. für die AWB mit dem 31. Dezember 1990 und für die AdW mit dem 7. Juli 1992.


Das vorliegende Verzeichnis basiert auf älteren Werken von Erik Amburger (Die Mitglieder der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1700–1950) und Werner Hartkopf (Die Berliner Akademie der Wissenschaften. Ihre Mitglieder und Preisträger 1700–1990). Die Angaben wurden zunächst übernommen und anhand der archivalischen Quellen vom Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften korrigiert und ergänzt. Die Angaben zu den wenigen Mitgliedern der nur knapp vier Jahre existierenden Westberliner Akademie wurden deren Jahrbüchern entnommen und teilweise durch aktuelle Angaben ergänzt. Ungenaue Angaben – insbesondere zum Geburts- und Sterbedatum sowie bei den Zuwahlen – sind gekennzeichnet. Unterschiedliche Namen von Mitgliedern wurden durch Zweifachnennung berücksichtigt. Alle Daten sind so aufgenommen worden, dass rechnergestützte Abfragen möglich bleiben und die jeweils ungenauen Angaben separat herausgefiltert werden können. Ermitteln lassen sich auch Austritte, Streichungen und förmliche Ausschlüsse; ebenso der Status der Mitgliedschaft und dabei auftretende Veränderungen.


Folgende Mitgliederkategorien wurden verwendet:

Mitglied
Ordentliches Mitglied
Auswärtiges Mitglied
Ehrenmitglied
Korrespondierendes Mitglied
Außerordentliches Mitglied
Auswärtiges Ordentliches Mitglied
Mitglied
OM
AM
EM
KM
außerord. M
ausw. OM


Zur Vereinfachung werden in der Datenbank die anwesenden Mitglieder als Ordentliche Mitglieder und die abwesenden Mitglieder als Auswärtige Mitglieder geführt. In der jungen und kurzlebigen Westberliner Akademie gab es nur den Status Mitglied. Zu Akademiemitgliedern konnten Persönlichkeiten des In- und Auslandes gewählt werden, die herausragende Beiträge zu Wissenschaft und Technik erbracht haben. Die Mitgliedschaft war nicht an eine Residenzpflicht in Berlin gebunden. Eine aktive Mitarbeit in der Akademie wurde allerdings erwartet.


In der mehrere Jahrhunderte unter verschiedenen Namen bestehenden Berliner Sozietät ist eine solche generelle und klare Aussage zur Mitgliedschaft nicht möglich. Deshalb sind zum Mitgliederstatus einige weitere Angaben erforderlich. Grundsätzlich sollte der Status keine Rangstufe und insbesondere keine wissenschaftliche Wertung sein, sondern die Stellung in der Akademie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten charakterisieren. Die Akademie benutzte überwiegend vier Mitgliederkategorien: Ordentliche, Auswärtige, Korrespondierende und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder waren in Berlin ansässige, an den Geschäften der Akademie aktiv teilnehmende Wissenschaftler. Auswärtige standen den Ordentlichen im Rang nicht nach, denn für den Fall ihrer Übersiedlung nach Berlin rückten sie automatisch in die Kategorie der Ordentlichen Mitglieder auf. Zu Korrespondierenden Mitgliedern wurden auswärtige Wissenschaftler gewählt, deren Arbeit die besondere Anerkennung der Akademie gefunden hatte, deren unmittelbare Mitarbeit an der Berliner Akademie jedoch nicht erwartet werden konnte. Zu Ehrenmitgliedern wurden einerseits, aber seit den 1880er Jahren abnehmend, besonders herausragende Wissenschaftler gewählt, andererseits und zunehmend, Wissenschaftsförderer im weitesten Sinne: Politiker, Wissenschaftsorganisatoren und Mäzene.


Diese vier Bezeichnungen galten jedoch nicht über die ganze Zeit und auch ihr Bedeutungsinhalt wandelte sich. Von 1700 bis 1743 unterschied die Akademie lediglich intern zwischen anwesenden Mitgliedern und abwesenden Mitgliedern. 1744 wurden die Kategorien Ordentliches Mitglied (OM), Ehrenmitglied (EM) und Auswärtiges Mitglied (AM) eingeführt. Ehrenmitglieder waren entweder in Berlin ansässig oder wiesen einen auswärtigen Wohnsitz auf. Die in Berlin residierenden Ehrenmitglieder waren nicht zur Mitarbeit verpflichtet, besaßen jedoch das Recht, wissenschaftliche Abhandlungen in den Akademiesitzungen vorzutragen. Bei den abwesenden Mitgliedern änderte sich nur die Bezeichnung. Das von Friedrich II. der Akademie verordnete Statut vom 10. Mai 1746 behielt diese Mitgliederkategorien bei, unterschied allerdings bei den Ordentlichen Mitgliedern nach französischem Vorbild zwischen den "Veteranen", die von den Pflichten eines Akademikers befreit waren, den "Pensionären", die ein Gehalt erhielten, und den ohne Bezahlung tätigen "Associés". Zwischen 1799 und 1811 existierte noch eine weitere Mitgliederkategorie. Weil erstmals die Zahl der Ordentlichen Mitglieder auf 28 begrenzt wurde, nahm man Außerordentliche Mitglieder (außerord. M) auf, die in die ordentliche Mitgliedschaft aufrückten, wenn Stellen frei wurden.
 

1812 begann die Akademie zwischen Ordentlichen Mitgliedern, Auswärtigen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Korrespondierenden Mitgliedern zu unterscheiden. Damit spaltete man faktisch nicht in Berlin wirkende Mitglieder in zwei Kategorien auf: Erstens in Auswärtige Mitglieder, die, sobald sie sich in Berlin niederließen und ihren akademischen Pflichten nachkamen, Ordentliche Mitglieder wurden. Zweitens in Korrespondierende Mitglieder, die die internationale und nationale Vernetzung der Berliner Akademie gewährleisten sollten. Als Ehrenmitglieder konnten sowohl in- als auch ausländische Persönlichkeiten aufgenommen werden. Diese Einteilung galt im wesentlichen bis 1939. Bis dahin schien nur eine Korrektur und eine Modernisierung notwendig. Die Korrektur betraf die Ehrenmitgliedschaft. Ab 1838 wurden auch jene Ordentlichen Mitglieder Ehrenmitglieder, die Berlin verließen, d. h. es gab nun zwei Gruppen von Ehrenmitgliedern, von Anfang an als Ehrenmitglieder Gewählte und durch Fortzug aus Berlin dazu Gewordene. 1925 wurde dies wieder dahingehend korrigiert, dass letztere als Auswärtige Mitglieder geführt wurden. Die Modernisierung beinhaltete eine Lockerung der als nicht mehr zeitgemäß erkannten Residenzpflicht für alle Ordentlichen Mitglieder in Berlin. 1930 beantragte die Akademie deshalb die Errichtung von Stellen für auswärtige Ordentliche Mitglieder (ausw. OM), was 1935 geschah.
 

1945/46 wurden die nationalsozialistischen Diskriminierungen bezüglich der Reichsbürgerschaft wieder aufgehoben. Die Ordentliche Mitgliedschaft blieb aber weiterhin ausdrücklich deutschen Gelehrten vorbehalten, deren aktive Mitarbeit zwar gefordert, aber nicht weiter definiert wurde. Auf eine Residenzpflicht der Ordentlichen Mitglieder für Berlin wurde verzichtet, was die Kategorie der auswärtigen Ordentlichen Mitglieder wieder überflüssig machte. Die Akademie unterschied zwischen Ordentlichen Mitgliedern, Korrespondierenden Mitgliedern (angesehenen Gelehrten des In- und Auslandes) und Ehrenmitgliedern.


1969 wurden die Mitgliederkategorien erneut grundlegend verändert. Ordentliche Mitglieder und Korrespondierende Mitglieder konnten künftig nur noch Bürger der DDR sein. Auch die Korrespondierenden Mitglieder hatten sich nun aktiv an der Arbeit der Akademie zu beteiligen. Die korrespondierende Mitgliedschaft wurde mehr und mehr zu einer Kandidatenzeit für die ordentliche Mitgliedschaft. Als Auswärtige Mitglieder wurden künftig alle Ordentlichen und Korrespondierenden Mitglieder aus dem Ausland und aus der Bundesrepublik Deutschland geführt.

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