Akademievorlesungen Sommersemester 2006: DIE HERAUSFORDERUNG DES RECHTSSTAATS DURCH DEN TERRORISMUS / Herfried Münkler: "Die Strategie des Terrorismus und die Abwehrmöglichkeiten des demokratischen Rechtsstaats"

01. Juni 2006

Einstein-Saal im Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Eingang Jägerstraße 22/23

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Akademievorlesungen im Sommersemester 2006

Die Herausforderung des Rechtsstaats durch den Terrorismus

Eine Veranstaltungsreihe der Interdisziplinären Initiative Justizgewährung, Staatsräson und Geheimdienste

 

Die 2004 eingerichtete Projektgruppe »Justizgewährung, Staatsräson und Geheimdienste« befaßte sich mit den Folgen des 11. September 2001, dem mittlerweile weltweit agierenden Terrorismus und seinen Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit im Rechtsstaat. In den Expertengesprächen wurden zunächst Motivation und Zielsetzung des gegenwärtigen Terrorismus analysiert; sodann die Strukturen und Gefährdungspotentiale terroristischer Gruppierungen in Deutschland und die daraus resultierenden sicherheitspolitischen Konsequenzen. Bei einer Abwägung von Prävention und Repression stellt sich einerseits die Frage der Balance von Sicherheitsgewährleistung und Gefährdung individueller Freiheit in der Demokratie. Andererseits wird der Konflikt von Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit im Spannungsfeld zwischen Normalität und Ausnahmezustand deutlich, der sich in einer weltweiten Entwicklung demokratischer Staaten hin zum Präventionsstaat manifestiert. Erfolgversprechende Präventionsstrategien stellen das etablierte System der Gewaltenteilung der europäischen Länder und Nordamerikas vor rechtsstaatliche Probleme. So besteht die Gefahr, den Justizgewährungsanspruch des einzelnen dem Prinzip der Staatsräson zu opfern, wenn etwa die grenzüberschreitende Kooperation der Geheimdienste die justitielle Kontrolle der Exekutive einschränkt.

 

Herfried Münkler, Professor für Theorie der Politik, Humboldt-Universität zu Berlin, und Forschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung; Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

 

Einführung und Moderation: Hasso Hofmann

Zusammenfassung: Terrorismus ist zu definieren als eine Gewaltstrategie, die wesentlich an den psychischen und nicht so sehr an den physischen Folgen der Gewalt ausgerichtet ist. Terrorismus ist eine Strategie, die von asymmetrisch schwachen Akteuren genutzt wird und die den Gegner nicht an dessen Stärken, sondern gezielt an seinen Schwachpunkten angreift. Wo diese liegen, ist von Fall zu Fall verschieden.

Bei der Analyse des Terrorismus ist zwischen zwei Hauptformen (oder Etappen) zu unterscheiden: Dem „klassischen“ sozialrevolutionären bzw. ethnoseparatistischen Terrorismus auf der einen und den neueren Formen des transnationalen Terrorismus auf der anderen Seite. Erstere war (und ist noch) ein taktischer Bestandteil der Revolution, die inner-halb eines Staates oder eines multiethnischen Großverbands einen fundamentalen Umsturz in Gang setzen wollte, bzw. will. Letztere ist eine Form der Durchsetzung eines politischen Willens in der internationalen Politik durch Akteure, die zur Führung eines klassischen Staatenkriegs nicht in der Lage sind. Selbstverständlich gibt es Hybridbildungen, aber zunächst sind beide Formen der Gewalt idealtypisch gegeneinander zu konturieren.

Die dabei erfolgende Betrachtung unterschiedlicher Ziele und Zwecke hat Rückwirkungen für den Gebrauch des Mittels, also der terroristischen Gewalt. Besteht das Ziel eines Terro-rismus’, der sich als taktisches Element einer sozialrevolutionären oder ethno-separatistischen Strategie begreift, darin, bestimmte Schichten oder Gruppen der Gesellschaft auf seine Seite zu ziehen, so hat dies Folgen für die Zielauswahl: Es ist sicherzustellen, dass bei Anschlägen keiner aus diesem Kreis zu Schaden kommt. Dementsprechend zielgenau sind die Anschläge auszuführen: der „als interessiert unterstellte Dritte“ darf nicht getroffen werden. Auf dieser Direktive beruhte die in der Terrorismusforschung lange vorherrschende Überzeugung, dass Dynamit und Pistole die Waffen der Terroristen seien und der Einsatz von Massen-vernichtungswaffen nicht zu befürchten sei.

Das hat sich mit dem transnationalen Terrorismus grundlegend verändert. Es gibt das Erfordernis der „Zielgenauigkeit“ von Anschlägen in dieser Form nicht. Im Gegenteil: ist das strategische Ziel der Angriff auf die labile psychische Infrastruktur postheroischer Gesell-schaften, so ist der Gebrauch des Mittels um so effektiver, je mehr es jeden beliebigen Ange-hörigen dieser Gesellschaften treffen kann. Das zeigen die Anschläge vom 11. September, aber auch von Madrid und London. Hier geht es um die Verbreitung von „massenhaftem Schrecken“. In operativer Hinsicht hat dies zur Folge, dass Angriffe erheblich leichter und einfacher durchzuführen sind. Das zeigen vor allem die Anschläge von Madrid und London.

Die wichtigste strategische Direktive effektiven Gegenhandelns der Staatsmacht bestand im Falle der „klassischen“ Formen des Terrorismus darin, die Verbindung zwischen terro-ristischen Gruppen und „als interessiert unterstellten Dritten“ zu blockieren. Gelang dies, war die terroristische Strategie gescheitert, auch wenn das Bomben noch eine Zeit lang weiterging. Eine solche Direktive greift jedoch bei den neueren Formen des transnationalen Terrorismus ins Leere, weil es diesen „Dritten“ im Land, wo die Angriffe erfolgen, in der Regel nicht oder nur in rudimentärer Gestalt gibt. Die Folge ist, dass die Instrumentarien politischen Gegenhandelns hier eine geringere Relevanz haben und statt dessen die Bedeutung polizeilichen, geheimdienstlichen und auch militärischen Gegenhandelns sehr viel größer ist. Dennoch werden sich – auch schwere – Angriffe nicht mit Sicherheit verhindern lassen. Die Garantie des Rechtsstaats ist dann nicht seine institutionelle Infrastruktur, sondern die Gelassenheit einer Bevölkerung, die dem Terror standhält und nicht in panischer Weise auf unüberlegte Reaktionen drängt.


Veranstaltungszeitraum:

18.30 Uhr

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