Akademievorlesungen Sommersemester 2006: DIE HERAUSFORDERUNG DES RECHTSSTAATS DURCH DEN TERRORISMUS / Regina Ogorek: "Justizgewährung und Rechtsgewährung aus historischer Sicht. Parallelen, die sich im Unendlichen schneiden?"

08. Juni 2006

Einstein-Saal im Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Eingang Jägerstraße 22/23

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Akademievorlesungen im Sommersemester 2006

Die Herausforderung des Rechtsstaats durch den Terrorismus

Eine Veranstaltungsreihe der Interdisziplinäre Initiative Justizgewährung, Staatsräson und Geheimdienste

Die 2004 eingerichtete Projektgruppe »Justizgewährung, Staatsräson und Geheimdienste« befaßte sich mit den Folgen des 11. September 2001, dem mittlerweile weltweit agierenden Terrorismus und seinen Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit im Rechtsstaat. In den Expertengesprächen wurden zunächst Motivation und Zielsetzung des gegenwärtigen Terrorismus analysiert; sodann die Strukturen und Gefährdungspotentiale terroristischer Gruppierungen in Deutschland und die daraus resultierenden sicherheitspolitischen Konsequenzen. Bei einer Abwägung von Prävention und Repression stellt sich einerseits die Frage der Balance von Sicherheitsgewährleistung und Gefährdung individueller Freiheit in der Demokratie. Andererseits wird der Konflikt von Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit im Spannungsfeld zwischen Normalität und Ausnahmezustand deutlich, der sich in einer weltweiten Entwicklung demokratischer Staaten hin zum Präventionsstaat manifestiert. Erfolgversprechende Präventionsstrategien stellen das etablierte System der Gewaltenteilung der europäischen Länder und Nordamerikas vor rechtsstaatliche Probleme. So besteht die Gefahr, den Justizgewährungsanspruch des einzelnen dem Prinzip der Staatsräson zu opfern, wenn etwa die grenzüberschreitende Kooperation der Geheimdienste die justitielle Kontrolle der Exekutive einschränkt.

Regina Ogorek, Professorin für Neuere Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Rechts- und Justiztheorie einschließlich Methodenlehre an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Einführung und Moderation: Dieter Simon

 

Zusammenfassung: Die BBAW-Initiative Justizgewährung, Staatsräson und Geheimdienste beschäftigte sich in den Jahren 2004/2005 mit der Frage, ob es notwendig sei, den Herausforderungen des internationalen Terrorismus mit neuen staatlichen Handlungsformen zu begegnen und ob vor diesem Hintergrund das Verhältnis von Exekutive, Legislative und Judikative neu zu bestimmen sei.

Einer der Anknüpfungspunkte war die – oft gehörte – These, dass im Kampf gegen die neuen Formen des grenzüberschreitend und mit äußerster Gewalt agierenden islamischen Terro-rismus die nachträglichen Reaktionsformen des Strafrechts offenkundig nur begrenzt tauglich seien. Neben dem repressiven Strafrecht sollten deshalb zum Schutz der bedrohten inneren Sicherheit auch verstärkt präventive (polizei- oder geheimdienstliche) Maßnahmen eingesetzt werden, die der terroristischen Aktion stets einen Schritt voraus sein müssten: Nicht, den Normverstoß zu bestrafen, sondern ihn zu verhindern, sei das Ziel solcher Prävention und das sei nur erreichbar, wenn bereits die Planungen, nicht erst die Handlungen ins Visier genommen werden dürften. Polizei- und Geheimdienstbefugnisse, müssten daher ausgeweitet, die Justizkontrolle eingeschränkt werden, damit die Sicherheit der Bürger, ein elementarer Teil ihres Anspruchs auf Justizgewährung, gewahrt werden könnte.

 

Gegen diese Problemsicht gibt es erhebliche Bedenken: Durch Maßnahmen der Prävention werde – möglicherweise grundlos – in individuelle Rechte eingegriffen, die normalerweise zum zentralen Schutzbereich eines Menschen gehörten: etwa in das Recht auf Freiheit, auf Wahrung des Telefon- und Postgeheimnis, auf ein faires Verfahren und, ganz prioritär, auf Menschenwürde. Diese Rechte – ausnahmslos von Verfassungsrang – gehören jener Sphäre an, die der Staat zu schützen und nicht zu verletzen habe. Anders gewendet: Soll man zulassen, dass das, was im Rechtsstaat geschützt werden soll, durch die abstrakten Schutzmaßnahmen seinerseits in höchste Gefahr gerät? Nochmals zugespitzt: Wie viel präventive Gefahrenabwehr verträgt ein Rechtsstaat, der seine Freiheitsgarantien nicht auf dem Altar der Sicherheit opfern will.

 

Im Vortrag wird auf der Folie dieser Alternative zunächst einmal eine Standortbestimmung versucht und in diesem Rahmen geprüft, ob es so etwas wie einen rechtsstaatlichen Königs-weg gibt – oder aber, ob uns der gegenwärtig und global auftretende, bzw. von den Schlag-lichtern des internationalen Terrorismus grell beleuchtete Konflikt zwischen individuellen und kollektiven Rechtsschutzinteressen die deprimierende Erkenntnis einträgt, dass das rechtsstaatliche Versprechen in dubio pro libertate nur eine Schönwetterprognose war, die angesichts terroristischer Bedrohungen und Angriffe mit Bedauern eingeschränkt oder gar zurückgenommen werden muss.

Veranstaltungszeitraum:

18.30 Uhr

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