Dem universellen Anspruch der Menschenrechte steht die tatsächlich beobachtbare historisch-kulturelle Vielfalt partikularer moralischer Vorstellungen in der Welt gegenüber. Aus normativer Perspektive scheint es nur zwei – gleichermaßen unbefriedigende – Möglichkeiten zu geben: Entweder lässt sich der universelle Anspruch der Menschenrechte letztlich nicht begründen, weil die Vielfalt moralischer Vorstellungen eine berechtigte Vielfalt ist. Oder es muss angenommen werden, dass die Vielfalt moralischer Vorstellungen ein Anzeichen für die Verbreitung moralischen Irrtums ist: Wer dem berechtigten Anspruch der Menschenrechte nicht gerecht wird, liegt, moralisch betrachtet, schlicht falsch. Die Arbeitshypothese der hier angestrebten Forschungen ist, dass beide Optionen unangemessen sind.

Die Hauptaufgabe, die daraus erwächst, ist es, eine Mittelposition zu formulieren, die sowohl dem universellen Anspruch der Menschenrechte als auch der Vielfalt moralischer Vorstellungen gerecht wird. Ziel des Forschungsprojekts ist es, neuste Arbeiten zur beschriebenen Thematik wissenschaftlich und öffentlichkeitswirksam aufzuarbeiten und zu einem innovativen Ansatz weiterzuführen. Dabei soll insbesondere die aktuelle Debatte um den moralischen Relativismus auf das Problem der Menschenrechte bezogen werden. Bisher laufen beide Diskussionen vielfach unabhängig voneinander. Weiterhin sollen relevante Ergebnisse empirischer Disziplinen stärker als in bisherigen Forschungen auf philosophische Fragestellungen bezogen werden. Zu denken ist dabei unter anderem an die Ergebnisse historischer Untersuchungen zur Entwicklung der Idee von Menschenrechten sowie komparativer kulturwissenschaftlicher Untersuchungen unterschiedlicher Auffassungen von Menschenrechten bzw. unterschiedlicher Rechtstraditionen.

 

Die Arbeitsgruppe führte folgende Veranstaltungen durch:

  • Im Wintersemester 2008/2009 fand im Münchner Kompetenzzentrum Ethik an der Ludwig-Maximilians-Universität eine Vorlesungsreihe mit dem Titel "Universelle Menschenrechte und partikulare Moral" statt.
    Programm


  • Vom 30.08. bis 03.09.2009 fand an der Venice International University eine internationale Tagung zum Thema Philosophy of Human Rights statt.
    Programm

  • Am 11. Juni 2010 organisierte die Arbeitsgruppe in der BBAW einen öffentlichen Workshop mit dem Titel "Universelle Menschenrechte – Partikulare Moral"
    Programm

 

Publikationen:

Gerhard Ernst / Stephan Sellmeier (Hrsg.): Universelle Menschenrechte und partikulare Moral. Stuttgart: Kohlhammer 2010 (= Ethik im Diskurs. Hrsg. vom Münchner Kompetenzzentrum Ethik. Band 5).

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