Der Forschungsausschuss bereitet Entscheidungen der Akademie vor, die ihr Profil als Forschungseinrichtung betreffen. Er diskutiert regelmäßig die grundsätzliche Fortentwicklung des Forschungsprofils der Akademie und begleitet insbesondere Antragstellungen für Vorhaben im Akademienprogramm des Bundes und der Länder sowie die Einrichtung interdisziplinärer Arbeitsgruppen und Initiativen. Er kann Gutachtende in seine Beratungen einbeziehen und Empfehlungen formulieren.
Dem Forschungsausschuss gehören an: die Sprecher/-innen der Zentren, fünf von den in Kommissionen und interdisziplinären Arbeitsgruppen bzw. Initiativen tätigen Akademiemitgliedern aus ihren Reihen gewählte Vertreter/-innen, von jeder Klasse je ein/-e benannte/-r Vertreter/-in sowie der/die Vertreter/-in der BBAW in der Wissenschaftlichen Kommission der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften. Der Präsident bzw. die Präsidentin, der Direktor bzw. die Direktorin, die Leitungen der Referate in der Forschungsabteilung der Akademie sowie die Sprecher/-innen der wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter/-innen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Die Mitglieder des Forschungsausschusses werden im Jahr 2026 neu gewählt. Nach der Konstituierung des Gremiums wird die Zusammensetzung hier veröffentlicht.