Die Vermessung der Zelle

Vernissage

17. Mai 2022

Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Einstein-Saal, Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin

Die Zelle ist die biologische Einheit des Lebens. Autonom, aber doch abhängig von ihrer Umgebung. Zu klein, als dass wir sie mit bloßem Auge erkennen können – wir brauchen dafür Mikroskope.

© Angela Canada Hopkins

1858 formulierte Rudolf Virchow das revolutionäre Konzept der „Cellularpathologie“, dass also Krankheiten durch Störungen der Zellfunktion entstehen. 1882 beschrieb Robert Koch ein Bakterium als Verursacher der Tuberkulose. Heute wissen wir, dass Bakterien, Viren und krankhaft veränderte Zellen die „biologische Einheit der Krankheit“ sind.

Die Vermessung der Zellen durch immer bessere physikalische und chemische Methoden hat in den letzten 150 Jahren ein molekulares Bild der Zelle geschaffen. Voraussetzung, um Krankheiten, die heute noch unheilbar sind, auf der Ebene der Zelle erfolgreich zu behandeln. Die Ausstellung beleuchtet diesen Weg.

 

Ausstellungseröffnung am 17. Mai um 18 Uhr mit Andreas Radbruch (Direktor des DRFZ, ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft, Akademiemitglied) und Christoph Markschies (Akademiepräsident, Sprecher des Jahresthemas).

Eine Kooperationsveranstaltung des Deutschen Rheuma-Forschungszentrums Berlin und des Jahresthemas 2021|22 „Die Vermessung des Lebendigen“ .


 

Zur Teilnahme an der Vernissage ist eine Anmeldung via untenstehendem Formular bis zum 12. Mai 2022 erforderlich. Sollten Probleme bei der Anmeldung auftreten oder Sie keine Anmeldebestätigungsmail erhalten, kontaktieren Sie uns bitte via  E-Mail . Bitte informieren Sie sich zudem kurz vor der Veranstaltung über die allgemein gültigen Sicherheits- und Hygieneregeln vor Ort.


 

INFORMATIONEN ZUR AUSSTELLUNG

18. Mai bis 27. Juni 2022

Öffnungszeiten: Mo-Fr, 10-20 Uhr (außer an Feiertagen)

Eingang zur Ausstellung über Jägerstraße 22/23, 10117 Berlin

Zum Besuch der Ausstellung melden Sie sich an der Pforte Jägerstraße 22/23 an und hinterlassen Ihre Kontaktdaten. In der Ausstellung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.


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